FAQ


Häufig gestellte Fragen zum Wertungsprogramm

Entspricht mein Programm den Wettbewerbsregeln?  Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln liegt in deiner Verantwortung. Dies wird mit der Anmeldung zur Teilnahme von dir selbst bzw. von einer erziehungsberechtigten Person bestätigt. Die Regelkonformität unterliegt auf jeder Wettbewerbsebene einer eigenen Prüfung. Die Tatsache, dass z. B. die Einbeziehung eines bestimmten Werks im Regionalwettbewerb nicht beanstandet wurde, bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieses auch auf der nächsthöheren Wettbewerbsebene zugelassen wird. Du kannst, vor Anmeldung das Programm vom Projektbüro Jugend musiziert überprüfen zu lassen.

Kann ein gesamtes Solokonzert im Programm gespielt werden?   Wenn die Forderung nach mehreren Epochen erfüllt wird und die Vorspielzeit nicht überschritten wird: Ja.

Zu welcher Stilepoche gehört mein Wettbewerbsbeitrag?  In vielen Fällen kann die Zuordnung eines Werkes zu einer der sechs Stilepochen nicht allein nach Entstehungsjahr oder allgemeiner Zugehörigkeit der Komponist:in /des Komponisten zu einer Zeitepoche beantwortet werden. Vielmehr ist oft eine Sachentscheidung nach der beim speziellen Werk angewandten Kompositionstechnik erforderlich. Zum Beispiel könenn Werke der Söhne Johann Sebastian Bachs in ihrer auf dem Basso continuo aufbauenden Kompositionsweise noch der Epoche „b“ („Barock“) zugeordnet werden, andere Werke derselben Komponisten weisen aber viel mehr Eigenarten der „klassischen“ Epoche „c“ auf und müssen als solche angesehen werden.

Muss ich auswendig singen oder spielen?   Nein. Auswendigspiel wird nicht gefordert und auch nicht gesondert bewertet. Natürlich kann Auswendigspiel die Freiheit des künstlerischen Vortrages unterstützen. Bitte besprich diese Frage mit deiner Lehrkraft. Wer sich ohne Noten unsicher fühlt, sollte keinesfalls darauf verzichten.

Wie schwer müssen die Vorspielstücke sein?   Genau so schwer oder leicht, dass sie gut zu bewältigen sind. In der Regel gilt: lieber etwas leichter und hervorragend als zu schwer und mühsam.

Darf ich mein Programm zwischen den Wettbewerben ändern?   Ja, allerdings muss die Wettbewerbsleitung der kommenden Runde (Landesausschuss für den Landeswettbewerb oder das Projektbüro für den Bundeswettbewerb) rechtzeitig schriftlich und vollständig darüber informiert werden.

 Wo bekomme ich Notenkataloge?  Das Projektbüro Jugend musiziert stellt auf seiner Webseite unter Ausschreibung Literaturlisten und das Programm des jeweils letzten Wettbewerbszyklus zur Verfügung. Diese wurden in Zusammenarbeit mit der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen, dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) und weiteren Fachverbänden erstellt. Es besteht die Möglichkeit, die Zulässigkeit eines Wertungsprogramms vom Projektbüro Jugend musiziert prüfen zu lassen. Darüber hinaus findet ihr auch wertvolle Literaturtipps auf der Seite der VDM hier.

Darf ich aus kopierten Noten vorspielen?   Aufgrund des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist die Verwendung von Kopien geschützter Werke / geschützter Ausgaben verboten. Ausgenommen sind Kopien, über deren Verwendung es Vereinbarungen mit der VG Musikedition gibt.

Dürfen bei Jugend musiziert Noten von IMSLP und anderen Plattformen aus dem Internet benutzt werden?  Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort, aber für die Achtung des Urheber-rechts bist immer du selbst bzw. deine Eltern verantwortlich. Jugend musiziert darf für die Benutzung von Noten im Wettbewerb keine „Erlaubnis erteilen“. Grundsätzlich sollte man bei Noten von Internetplattformen skeptisch sein. Vor allem, wenn:

 — Noten dort kostenfrei oder auffallend günstig erhältlich sind
— die Urheber:innen noch nicht seit 70 Jahren verstorben sind
— die 25-jährige Schutzfrist von wissenschaftlichen Ausgaben noch nicht abgelaufen ist
— unklar ist, von wem die Noten herausgegeben und hochgeladen wurden

Wichtig ist auch, dass als Urheber:innen nicht nur die Komponist:innen selbst gelten, sondern z.B. auch Bearbeiter:innen und Textdichter:innen. Weitere Infos sowie ein Tutorial des Musikinformationszentrums findest du hier.

Welche Instrumente / Welche Technik muss ich selbst mitbringen?  Für Kirchenorgeln und max. zwei Flügel/Klaviere sorgt die Wettbewerbsleitung. Alle anderen Instrumente ( z.B. Harfe, Cembalo, Kontrabass, Schlagzeug, Verstärker, elektronisches Equipment) müssen mitgebracht werden. Alle Fragen zum Equipment müssen unbedingt vorab mit der Wettbewerbsleitung abgestimmt werden. Es empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Kontakt-aufnahme mit der Wettbewerbsleitung. An zahlreichen Orten ist beispielsweise ein Cembalo vorhanden und darf auch benutzt werden. Auch Perkussionsinstrumente können manchmal gestellt werden.

Dürfen Bearbeitungen gespielt werden?   Grundsätzlich ist Originalliteratur erwünscht. Wenn bei einzelnen Instrumenten oder Besetzungen die geforderte Epochenvielfalt mangels  Kompositionen nicht erreicht werden kann, dürfen auch geeignete Bearbeitungen in das Programm aufgenommen werden.

Häufig gestellte Fragen zur Instrumentalbegleitung

Darf ich zwischen den Wettbewerbsebenen meine Instrumentalbegleitung wechseln?   Ja. Denn in Kategorien mit Instrumentalbegleitung können alle Solist:innen bzw. Gesangsensembles ihre Begleiter:innen auf jeder Wettbewerbsebene frei wählen. Allerdings ist  erwünscht, dass die musikalische Partnerschaft für alle Wettbewerbsebenen angelegt ist.

Darf ich als Instrumentalbegleiter:in auf der nächsten Wettbewerbsebene teilnehmen, auch wenn ich vorher weniger als 23 Punkte erreicht habe oder gar nicht teilgenommen habe? Ja, du darfst.  Instrumentalpartner:innen können mit ihren Spielpartner*innen grundsätzlich auf allen Wettbewerbsebenen teilnehmen.

Dürfen andere als die angegebenen Instrumente begleiten? Nein. Nur  die in der Ausschreibung genannten Instrumente dürfen gespielt werden.

Dürfen Loops verwendet werden? Ja. Die Verwendung von Loops ist erlaubt. Das gilt auch für den Fall, dass die Teilnehmende diese vorab eingespielt hat.

Häufig gestellte Fragen zum Wettbewerb

Wer wählt die Juror:innen aus?  Die Jurys werden von den veranstaltenden Ausschüssen (Regional-, Landes-ausschuss, Projektbeirat) zusammengestellt, zum Teil auf der Basis von Vorschlägen aus den Fachverbänden.

Inwiefern darf mich meine Lehrkraft während der Wertung unterstützen?   Jugend musiziert ermöglicht jungen Musiker:innen, ihre Interpretation mit anderen zu vergleichen, sich künstlerisch darzustellen und eigenverantwortlich zu bewähren. Die Teilnehmenden bereiten sich gemeinsam mit ihrer Lehrkraft auf den Wettbewerb vor. Ein „Coaching“ durch die Lehrkraft während der Wertung ist aber unerwünscht. Lehrkräfte dürfen jedocher ihre Schüler:innen Instrumental begleiten bzw. die Noten blättern.

Kann ich meine Teilnahme an Jugend musiziert als Besondere Lernleistung (BLL) werten lassen?  Die Teilnahme an Jugend musiziert kann als Besondere Lernleistung im Abitur gewertet werden. Die Handhabung in den jeweiligen Bundesländern ist unterschiedlich. Wir empfehlen, sich an die Schulen, Landesausschüsse und ggf. an die Kultusministerien der jeweiligen Länder zu wenden.

Ich kann aus unabweisbaren Gründen an dem für mich zuständigen Wettbewerb-sort nicht teilnehmen. Was ist zu tun, damit ich woanders als Gast auftreten kann?  Den gastgebenden Regionalwettbewerb darfst du dir selbst nicht aussuchen, aber du hast die Möglichkeit wie folgt vorzugehen:

1. Du meldest dich in der Region deines Wohnorts an.

2. Danach setzt du dich zeitnah mit deinem Regionalwettbewerb in Verbindung, um dein Terminproblem zu erläutern. Folgende Verhinderung werden i.d.R.  akzeptiert:  Erkrankung,  zwingende Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, Aufnahmeprüfungen an Hochschulen, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbare Feiern anderer Religionsgemeinschaften. 3. Dein Regionalwettbewerb wird das prüfen und sich mit Kolleg:innen anderer Regionen beraten, ob du dort auftreten kannst. 4. Wenn eine passende Region gefunden ist, wirst du informiert, wann und wo dein Vorspiel stattfindet.
5. Wo /Wie dein Ergebnis veröffentlicht wird, wo /wie du deine Urkunde erhältst und wie im Falle einer Zuerkennung von Sach- oder Geldpreisen verfahren wird, hängt von der Absprache der beteiligten Regionalausschüsse ab, über die du ebenfalls informiert wirst.

Bei entsprechender Qualifikation nimmst du grundsätzlich an demjenigen Landeswettbewerb des Bundeslandes teil, in dem dein Wohnort liegt. Das gilt auch, wenn du in der Region eines anderen Bundeslandes zu Gast warst. Falls du nicht an dem Landeswettbewerb deines Hauptwohnsitzes teilnehmen kannst, entspricht die Vorgehensweise sinngemäß den obigen Schritten.